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09.03.2026
Bandur: Zulassungserweiterung nach Art. 51 in Kümmel und Gewürzfenchel gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Ackerfuchsschwanz und Einjähriges Rispengras
Das BVL gibt die Erweiterung der Zulassung nach Art. 51 der Verordnung (EG) 1107/2009 für Bandur (034145-00) gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Ackerfuchsschwanz und Einjähriges Rispengras bekannt.
- Kümmel (Verwendung von Früchten und Samen) (08-007)
- Gewürzfenchel (Verwendung von Früchten und Samen) (08-008)
PS Info-Liste Neue Zulassungen