PS Info Logo Pflanzenschutz Informationen. Weißes Blatt auf grünem Hintergrund.
Schließen

Indikation

pflanzenschutz-information.de

PS Info Logo Pflanzenschutz Informationen. Grünes Blatt auf weißem Hintergrund.

Indikation

pflanzenschutz-information.de

Zugelassen Artikel 51
Anwendungsnummer
00B446-00/01-028
Einsatzgebiet
Gemüsebau (Berufliche Anwendung)
Zulassungsende
28.02.2037
Aufbrauchfrist
28.08.2038

Aufwand

2 kg/ha in 1.000 bis 2.000 l/ha Wasser

Anwendung

Anwendungsbereich
Gewächshaus
Wirkungsbereich
Insektizid
Anwendungstechnik
spritzen oder sprühen
Anwendungszeitpunkt
ganzjährig,
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Anwendungshäufigkeit
In der Anwendung: 12
In der Kultur bzw. je Jahr: 36
Abstand
7 Tag(e)

Sonstige Erläuterungen

Anzahl der Behandlungen 3 Kulturzyklen pro Jahr mit 12 Behandlungen je Kulturzyklus
Ergänzungen zum Anwendungsbereich begehbare Folientunnel

Wartezeit

frische Kräuter: (Gewächshaus) 1 Tage

Pflanzenschutzmittelverordnung (Mittel) (1)

EB001-2
EB001-2
SP 1: Mittel und/und dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof- und Strassenabläufe verhindern.)

Anwendungsbestimmungen (Mittel) (3)

SS110-1 , SS2101 , ST1212
SS110-1
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS2101
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
ST1212
Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in geschlossenen Räumen.

Auflagen (Indikation) (1)

NW642-1
NW642-1
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

Auflagen (Mittel) (15)

LM110 , NN3001 , NN3002 , NZ115 , SB001 , SB005 , SB010 , SB011 , SB111 , SB166 , SF245-02 , SS206 , VH301-1 , VH650 , WMIUNF
LM110
Pflanzenschutzmittel bei 4 °C lagern.
NN3001
Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN3002
Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
NZ115
Zum Schutz der Umwelt ist die Anwendung nur in Gewächshäusern gestattet bzw. in Folientunneln, wenn diese in sich abgeschlossen sind, d. h. alle Seitenwände müssen zum Zeitpunkt der Anwendung geschlossen sein.
SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB011
Kinder fernhalten.
SB111
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS206
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
VH301-1
Auf der Verpackung ist ein Verfallsdatum anzugeben. Dieses darf einen Zeitraum von 6 Monaten nach der Produktion nicht überschreiten.
VH650
Die Verpackung ist mit der Aufschrift "Mikroorganismen können ein Potential zur Auslösung von Sensibilisierungsreaktionen enthalten" zu versehen.
WMIUNF
Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): UNF

Hinweise (Mittel) (2)

NB6641 , WH952
NB6641
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
WH952
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoff-namen zuzuordnen.

Gefahrenhinweise (1)

EUH 401
EUH 401
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

Weitere Informationen

Quelle
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Online Datenbank BVL

Datum

Angelegt
05.03.2026
Letzte Änderung
05.03.2026

×

Im internen Bereich anmelden

Wenn Sie angemeldet bleiben möchten, akzeptieren Sie das dafür notwendige technische Cookie.