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Produktdatenblatt

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Aufbrauchfrist
Roundup PowerFlex
Zulassungsnummer
006149-00

Wirkstoffe

Stoff Gehalt Wirkstoffgruppe Wirkmechanismen Weitere Datenbanken
Glyphosat 480 g/l  (588 g/l Kalium-Salz) Glyzine HRAC 9 (G) Info
EU Pesticides DB PP DB

Zulassung

Zulassungsbeginn
19.12.2012
Zulassungsende
16.11.2024
Grund des Zulassungsendes
(b) Zulassung widerrufen (von Amts wegen)
Abverkaufsfrist
16.05.2025
Aufbrauchfrist
16.05.2026
Formulierung
Wasserlösliches Konzentrat (SL)
Wirkungsbereich
Herbizid
Bienengefährdung
(B4) Nicht bienengefährlich

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
Monsanto Agrar Deutschland GmbH

Alfred-Nobel-Str. 50
DE 40789 Monheim
02173 2076-569
holger.ophoff@bayer.com

Wirkungsweise

Wirkungsweise
Systemisch
Hinweis
Nichtselektives Blattherbizid. Der Wirkstoff wird über die grünen Teile der Pflanze aufgenommen und mithilfe des Saftstromes in der gesamten Pflanze, einschließlich der unterirdischen Pflanzenteile (Rhizome), verteilt. Daher werden neben einjährigen auch mehrjährige Unkraut- und Ungras-Arten nachhaltig bekämpft. Regenfestigkeit nach 1 Stunde
Quelle: Produktinfo Bayer, 17.03.2023
Autor
Administrative PS Info, Administrative PS Info (17.03.2023)

Anwendungsbestimmungen (7)

NG352 , NW468 , SF275-14GE , SF275-28OS , SF275-35ZB , SF275-EEWE , SS701-1

NG352
Bei der Anwendung des Mittels ist ein Abstand von 40 Tagen zwischen Spritzungen einzuhalten, wenn der Gesamtaufwand von zwei aufeinanderfolgenden Spritzanwendungen mit diesem und anderen Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmitteln die Summe von 2,9 kg Gly-phosat/ha überschreitet.
NW468
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
SF275-14GE
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 14 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
SF275-28OS
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
SF275-35ZB
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 35 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
SF275-EEWE
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Weinbau bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
SS701-1
Bei Streichapplikation sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.

Auflagen (13)

NN2002 , NN2842 , NW261 , NW262 , SB001 , SB005 , SB010 , SB111 , SB166 , SF245-02 , SS206 , VH368 , WMG

NN2002
Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
NN2842
Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
NW261
Das Mittel ist fischgiftig.
NW262
Das Mittel ist giftig für Algen.
SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS206
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
VH368
Der Gehalt an N-Nitrosoglyphosat im technischen Konzentrat von Glyphosat oder Glyphosatsalzen darf 1mg/kg nicht überschreiten. Der Gehalt an Formaldehyd darf 1,3 g/kg bezogen auf die Äquivalenzmasse der Glyphosatsäure nicht überschreiten.
WMG
Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): G

Hinweise (6)

NB6641 , NN130 , NN165 , NN170 , NN2001 , WH952

NB6641
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
NN130
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft.
NN165
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
NN170
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.
NN2001
Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
WH952
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoff-namen zuzuordnen.

Gefahrstoff Einstufung (GHS)

Gefahrensymbol


Umwelt (GHS09)

Gefahrenhinweise (2)

EUH 401 , H411

EUH 401
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
H411
Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise (2)

P391 , P501

P391
Verschüttete Mengen aufnehmen.
P501
Inhalt/Behälter ... zuführen.

Abpackungen

Dose, HDPE: 10.00 l (nur gewerblich)
Dose, HDPE: 20.00 l (nur gewerblich)
Dose, HDPE: 5.00 l (nur gewerblich)
Flasche, HDPE: 1.00 l (nur gewerblich)
Trommel, Fass, Tonne, HDPE: 1000.00 l (nur gewerblich)
Trommel, Fass, Tonne, HDPE: 640.00 l (nur gewerblich)

Weitere Informationen

Quelle
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Online Datenbank BVL

Datum

Angelegt
18.02.2013
Letzte Änderung
11.02.2025

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