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Zugelassen
Alginure Bio Schutz
Zulassungsnummer
007839-00

Wirkstoffe

Stoff   Gehalt Wirkstoffgruppe Wirkmechanismen Weitere Datenbanken
Kaliumphosphonat (Kaliumphosphit) 342 g/l Kalium-Verbindungen FRAC P07
EU Pesticides DB BP DB

Zulassung

Zulassungsbeginn
17.10.2017
Zulassungsende
31.01.2027
Abverkaufsfrist
31.07.2027
Aufbrauchfrist
31.07.2028
Formulierung
Wasserlösliches Konzentrat (SL)
Wirkungsbereich
Fungizid
Bienengefährdung
(B4) Nicht bienengefährlich

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
TILCO-Alginure GmbH

Holländerkoppel 1 a
DE 23858 Reinfeld
04533 20800-0
info@alginure.de
http://www.tilco-biochemie.de

Wirkungsweise

Wirkungsweise
Systemisch
Translaminar
Tiefenwirkung
Protektiv (vorbeugend)
Hinweis
Die fungizide Wirkung beruht darauf, dass die genetisch festgelegte Resistenz der Pflanze gegenüber dem Falschen Mehltau aktiviert wird. Hierdurch wird eine Kaskade von PR-Proteinen („pathogenesis-relatedproteins“) zur Produktion der Phytohormone (z. B. PAL, LOX, Salizylsäure, Jasmonsäure, Ethylen, u.a) ausgelöst. Die Bildung von H2O2 und von physikalischen Barrieren wie z.B. Kallose oder die Zellwandverstärkung durch Lignin-Einlagerung, verhindern das Eindringen des Schaderregers. Der Pilz des Falschen Mehltaus wird dabei nicht abgetötet, sondern indirekt über die induzierten Pflanzenabwehrkräfte abgewehrt.
Quelle: Gebrauchsanleitung "Frutogard"
Autor
Administrative PS Info, Administrative PS Info (12.04.2023)

Anwendungsbestimmungen (1)

NW468
NW468
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

Auflagen (9)

SB001 , SB005 , SB010 , SB110 , SB166 , SF245-02 , SF275-EEWE , SS206 , WMFUN
SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB110
Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SB166
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SF275-EEWE
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Weinbau bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
SS206
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
WMFUN
Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): unbekannt

Hinweise (4)

NB6641 , NN1001 , NN1002 , WH952
NB6641
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
NN1001
Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN1002
Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
WH952
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoff-namen zuzuordnen.

Gefahrenhinweise (1)

EUH 401
EUH 401
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

Sicherheitshinweise (1)

P501
P501
Inhalt/Behälter ... zuführen.

Abpackungen

Kanister, HDPE: 10.00 l (nur gewerblich)

Weitere Informationen

Quelle
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Online Datenbank BVL

Datum

Angelegt
07.11.2017
Letzte Änderung
05.02.2026
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