PS Info Logo Pflanzenschutz Informationen. Weißes Blatt auf grünem Hintergrund.
Schließen

Produktdatenblatt

pflanzenschutz-information.de

PS Info Logo Pflanzenschutz Informationen. Grünes Blatt auf weißem Hintergrund.

Produktdatenblatt

pflanzenschutz-information.de

Zugelassen
Carnadine 200
Zulassungsnummer
00B072-00

Wirkstoffe

Stoff Gehalt Wirkstoffgruppe Wirkmechanismen Weitere Datenbanken
Acetamiprid 200 g/l Neonicotinoide IRAC 4A Info
EU Pesticides DB PP DB

Zulassung

Zulassungsbeginn
28.07.2023
Zulassungsende
28.02.2034
Abverkaufsfrist
28.08.2034
Aufbrauchfrist
28.08.2035
Formulierung
Wasserlösliches Konzentrat (SL)
Wirkungsbereich
Insektizid
Bienengefährdung
(B2) Bienengefährlich, ausgenommen bei Anwendung nach dem täglichen Bienenflug bis 23 Uhr

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
Nufarm Deutschland GmbH

Im MediaPark 6 b
DE 50670 Köln
0221 179179-40
kontakt@de.nufarm.com
https://nufarm.com/de/

Vertriebsunternehmen
Nufarm Deutschland GmbH

Im MediaPark 6 b
DE 50670 Köln
0221 179179-40
kontakt@de.nufarm.com
https://nufarm.com/de/

Wirkungsweise

Wirkungsweise
Systemisch
Translaminar
Kontakt
Hinweis
Das Produkt kennzeichnet sich durch eine Kontakt- und systemische Wirkung aus.
Nachdem Acetamiprid über das Blatt von der Pflanze aufgenommen wurde, wird der Wirkstoff durch translaminare und akropetale Bewegungen in der Pflanze verteilt. Dadurch bilden sich sogenannte Reservoirs
im Pflanzengewebe, aus denen der Wirkstoff durch das Beißen und Saugen von Insekten aufgenommen
wird. Durch die systemische Verteilung schützt das Produkt alle Pflanzenteile für eine längere Zeit.
Wirkungsspektrum: Rüssler-Arten im Raps, Kartoffelkäfer in der Kartoffel und Apfelwickler und Blattläuse im Apfel.
Quelle: Nufarm. 30.10.2024
Autor
Lampe, Isabelle, DLR Rheinpfalz (30.10.2024)

Pflanzenschutzmittelverordnung (1)

EB001-2

EB001-2
SP 1: Mittel und/und dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof- und Strassenabläufe verhindern.)

Anwendungsbestimmungen (7)

NW470 , SF275-14OS , SF276-1OS , SS110-1 , SS227 , SS610 , SS2101

NW470
Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
SF275-14OS
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 14 Tagen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
SF276-1OS
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von einem Tag nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
SS110-1
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS227
Wenn wiederholter Kontakt mit frisch behandelten Kulturen während der Applikation nicht vermieden werden kann, ist ein flüssigkeitsdichter Schutzanzug zu tragen.
SS610
Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS2101
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Auflagen (12)

NB6612 , NB6621 , NN3001 , NW263 , SB001 , SB005 , SB010 , SB111 , SB166 , SF245-02 , SS206 , WMI4A

NB6612
Das Mittel darf an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, nicht in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-Biosynthese-Hemmer angewendet werden. Mischungen des Mittels mit Ergosterol-Biosynthese-Hemmern müssen so angewendet werden, dass blühende Pflanzen nicht mitgetroffen werden. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.
NB6621
Das Mittel wird als bienengefährlich, außer bei Anwendung nach dem Ende des täglichen Bienenfluges in dem zu behandelnden Bestand bis 23.00 Uhr, eingestuft (B2). Es darf außerhalb dieses Zeitraums nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.
NN3001
Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NW263
Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.
SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS206
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
WMI4A
Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 4A

Hinweise (2)

NN1002 , WH952

NN1002
Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
WH952
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoff-namen zuzuordnen.

Gefahrstoff Einstufung (GHS)

Signalwort
Achtung (S1)
Gefahrensymbol


Ausrufezeichen (GHS07)
Gesundheitsgefahr (GHS08)
Umwelt (GHS09)

Gefahrenhinweise (4)

EUH 401 , H302 , H361d , H410

EUH 401
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
H302
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H361d
Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
H410
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise (9)

P101 , P102 , P264 , P270 , P280 , P308+P313 , P391 , P405 , P501

P101
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett bereithalten.
P102
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P264
Nach Gebrauch ... gründlich waschen.
P270
Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
P280
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P308+P313
BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P391
Verschüttete Mengen aufnehmen.
P405
Unter Verschluss aufbewahren.
P501
Inhalt/Behälter ... zuführen.

Abpackungen

Flasche, HDPE: 0.10 - 1.00 l (nur gewerblich)
Kanister, HDPE: 1 - 4 x 5.00 - 20.00 l (nur gewerblich)
Tank, HDPE: 640.00 - 1000.00 l (nur gewerblich)
Trommel, Fass, Tonne, HDPE: 220.00 l (nur gewerblich)

Weitere Informationen

Quelle
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Online Datenbank BVL

Datum

Angelegt
10.08.2023
Letzte Änderung
10.01.2025

×

Im internen Bereich anmelden

Wenn Sie angemeldet bleiben möchten, akzeptieren Sie das dafür notwendige technische Cookie.