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Zugelassen
Kalimba Max
Zulassungsnummer
00B536-00

Wirkstoffe

Stoff   Gehalt Wirkstoffgruppe Wirkmechanismen Weitere Datenbanken
Dicamba 200 g/l  (240,7 g/l Dimethylamin-Salz) Benzoesäure HRAC 4 (O)
EU Pesticides DB PP DB
Fluroxypyr 100 g/l  (144 g/l 1-Methyl-heptylester) Pyridin-Carboxylsäure HRAC 4 (O)
EU Pesticides DB PP DB

Zulassung

Zulassungsbeginn
08.01.2026
Zulassungsende
15.02.2028
Abverkaufsfrist
15.08.2028
Aufbrauchfrist
15.08.2029
Formulierung
Mikroemulsion (ME)
Wirkungsbereich
Herbizid
Bienengefährdung
(B4) Nicht bienengefährlich

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
UPL Holdings Coöperatief U.A.

Claudius Prinsenlaan 144a, Block A
NL 4818 CP Breda
85 0712300
registration@agrichem.nl

Vertriebsunternehmen
UPL Europe Ltd.

Birchwood Park
GB WA3 6YN Warrington, Cheshire
1925 819999
info.uk@uniphos.com
https://www.upl-ltd.com/

Wirkungsweise

Pflanzenschutzmittelverordnung (1)

EB001-2
EB001-2
SP 1: Mittel und/und dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof- und Strassenabläufe verhindern.)

Anwendungsbestimmungen (5)

NW470 , SS110-1 , SS530 , SS610 , SS2101
NW470
Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
SS110-1
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS530
Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS610
Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS2101
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Auflagen (9)

NN2002 , SB001 , SB005 , SB010 , SB111 , SB166 , SF245-02 , SS206 , WMH4
NN2002
Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS206
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
WMH4
Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 4

Hinweise (3)

NB6641 , NN2001 , WH952
NB6641
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
NN2001
Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
WH952
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoff-namen zuzuordnen.

Gefahrstoff Einstufung (GHS)

Signalwort
Gefahr (S2)
Gefahrensymbol


Ätzwirkung (GHS05)
Ausrufezeichen (GHS07)
Gesundheitsgefahr (GHS08)
Umwelt (GHS09)

Gefahrenhinweise (5)

EUH 401 , H304 , H314 , H336 , H410
EUH 401
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
H304
Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H314
Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
H336
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H410
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise (15)

P101 , P102 , P260 , P264 , P271 , P280 , P301+P330+P331 , P303+P361+P353 , P305+P351+P338 , P308+P310 , P363 , P391 , P403+P233 , P405 , P501
P101
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett bereithalten.
P102
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P260
Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
P264
Nach Gebrauch ... gründlich waschen.
P271
Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
P280
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P301+P330+P331
BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen.
P303+P361+P353
BEI KONTAKT MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle beschmutzten, getränkten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen.
P305+P351+P338
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P308+P310
BEI Exposition oder falls betroffen: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
P363
Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen.
P391
Verschüttete Mengen aufnehmen.
P403+P233
Behälter dicht verschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
P405
Unter Verschluss aufbewahren.
P501
Inhalt/Behälter ... zuführen.

Abpackungen

Flasche, HDPE, fluoriert: 1.00 l (nur gewerblich)
Flasche, PE/PA: 1.00 l (nur gewerblich)
Kanister, HDPE, fluoriert: 5.00 - 10.00 l (nur gewerblich)
Kanister, PE/PA: 5.00 - 10.00 l (nur gewerblich)

Weitere Informationen

Quelle
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Online Datenbank BVL

Datum

Angelegt
13.01.2026
Letzte Änderung
13.01.2026
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