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Zugelassen
ZINTAL Forte
Zulassungsnummer
00B548-00

Wirkstoffe

Stoff   Gehalt Wirkstoffgruppe Wirkmechanismen Weitere Datenbanken
Cyprosulfamide 112 g/l Safener _ Safener
EU Pesticides DB PP DB
Mesotrione 375 g/l Triketone (4-HPPDs) HRAC 27 (F2)
EU Pesticides DB PP DB
Thiencarbazone 72,324 g/l  (75 g/l Methylester) Triazolinones HRAC 2 (B)
EU Pesticides DB PP DB

Zulassung

Zulassungsbeginn
22.01.2026
Zulassungsende
01.03.2028
Abverkaufsfrist
01.09.2028
Aufbrauchfrist
01.09.2029
Formulierung
Suspensionskonzentrat (SC)
Wirkungsbereich
Herbizid
Bienengefährdung
(B4) Nicht bienengefährlich

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
GLOBACHEM NV

Lichtenberglaan 2019
BE 3800 Sint-Truiden
11 785717
globachem@globachem.com
https://globachem.com/

Vertriebsunternehmen
Syngenta Agro GmbH

Lindleystraße 8 D
DE 60314 Frankfurt am Main
+49 (0) 69 80 88 58 80
registrierung.deutschland@syngenta.com
https://www.syngenta.de/

Wirkungsweise

Pflanzenschutzmittelverordnung (1)

EB001-2
EB001-2
SP 1: Mittel und/und dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof- und Strassenabläufe verhindern.)

Anwendungsbestimmungen (6)

NW470 , SF275-35AC , SS110-1 , SS530 , SS610 , SS2101
NW470
Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
SF275-35AC
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 35 Tagen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
SS110-1
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS530
Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS610
Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS2101
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Auflagen (10)

SB001 , SB005 , SB010 , SB111 , SB166 , SF245-02 , SS206 , WH951 , WMH2 , WMH27
SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS206
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
WH951
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben.
WMH2
Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 2
WMH27
Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 27

Hinweise (4)

NB6641 , NN1001 , NN1002 , WH952
NB6641
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
NN1001
Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN1002
Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
WH952
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoff-namen zuzuordnen.

Gefahrstoff Einstufung (GHS)

Signalwort
Gefahr (S2)
Gefahrensymbol


Ätzwirkung (GHS05)
Gesundheitsgefahr (GHS08)
Umwelt (GHS09)

Gefahrenhinweise (6)

EUH 208-0098 , EUH 401 , H314 , H361d , H373 , H410
EUH 208-0098
Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 401
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
H314
Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
H361d
Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
H373
Kann die Organe schädigen <alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt> bei längerer oder wiederholter Exposition <Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>.
H410
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise (13)

P101 , P102 , P260 , P264 , P280 , P301+P330+P331 , P303+P361+P353 , P305+P351+P338 , P308+P310 , P363 , P391 , P405 , P501
P101
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett bereithalten.
P102
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P260
Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
P264
Nach Gebrauch ... gründlich waschen.
P280
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P301+P330+P331
BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen.
P303+P361+P353
BEI KONTAKT MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle beschmutzten, getränkten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen.
P305+P351+P338
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P308+P310
BEI Exposition oder falls betroffen: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
P363
Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen.
P391
Verschüttete Mengen aufnehmen.
P405
Unter Verschluss aufbewahren.
P501
Inhalt/Behälter ... zuführen.

Abpackungen

Flasche, HDPE, fluoriert: 0.25 - 1.00 l (nur gewerblich)
Flasche, HDPE/EVOH: 0.25 - 1.00 l (nur gewerblich)
Flasche, HDPE: 0.25 - 1.00 l (nur gewerblich)
Flasche, PE/PA: 0.25 - 1.00 l (nur gewerblich)
Kanister, HDPE, fluoriert: 2.00 - 20.00 l (nur gewerblich)
Kanister, HDPE/EVOH: 2.00 - 20.00 l (nur gewerblich)
Kanister, HDPE: 2.00 - 20.00 l (nur gewerblich)
Kanister, PE/PA: 2.00 - 20.00 l (nur gewerblich)

Weitere Informationen

Quelle
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Online Datenbank BVL

Datum

Angelegt
04.02.2026
Letzte Änderung
05.03.2026
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